Verwaltungsgerichtshof
22.07.2004
2001/10/0086
Im Zusammenhang mit der Bewertung einer im Verhältnis zur Einwohnerzahl im geschlossenen Siedlungsgebiet der Standortgemeinde sehr hohen Anzahl von (Fach-)Ärzten als "Einflutungserreger" ist klarzustellen, dass sich die Aussage des Vorerkenntnisses vom 26. April 1999, Zl. 98/10/0426, wonach das Vorhandensein von Facharztordinationen bei der Aufteilung von Kundenpotentialen im 4-km-Polygon nicht heranzuziehen sei, auf der Annahme einer im fraglichen Bereich räumlich gleichmäßigen Verteilung der Arztordinationen beruhte und sich auf die Zuordnung von Kundenpotentialen bezog, die - mangels Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen - nicht nach der sogenannten "Divisionsmethode" vorgenommen werden kann.