Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.2002

Geschäftszahl

2001/10/0061

Rechtssatz

Ein Antrag auf nachträgliche Bewilligung eines Vorhabens steht der Erlassung eines Entfernungsauftrages gemäß Paragraph 46, Absatz eins, Slbg NatSchG 1999 nicht hindernd entgegen.