Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.2001

Geschäftszahl

2001/10/0049

Rechtssatz

Die Anzeigepflicht nach Paragraph 3, Absatz 3, LPolG Slbg besteht unabhängig davon, ob die Gemeinde anders als durch Anzeige des hiezu Verpflichteten von der Überlassung einer Wohnung oder sonstiger Räumlichkeiten für Zwecke der Prostitution Kenntnis erlangt.