Verwaltungsgerichtshof
10.12.2001
2001/10/0049
Die Anzeigepflicht nach Paragraph 3, Absatz 3, LPolG Slbg besteht unabhängig davon, ob die Gemeinde anders als durch Anzeige des hiezu Verpflichteten von der Überlassung einer Wohnung oder sonstiger Räumlichkeiten für Zwecke der Prostitution Kenntnis erlangt.