Verwaltungsgerichtshof
29.04.2004
2001/09/0208
GRS wie 95/09/0186 E 21. Jänner 1998 RS 8
Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.