Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2002

Geschäftszahl

2001/09/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/09/0008 E 5. April 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (Paragraph 112, Absatz eins, BDG 1979) im Verdachtsbereich für die Verfügung der vorläufigen Suspendierung kommt es darauf, ob und inwieweit die Dienstpflichtverletzungen im Einzelfall bereits zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangt sind, nicht an (Hinweis E 14.9.1988, 88/09/0046).