Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.2001

Geschäftszahl

2001/09/0096

Rechtssatz

Mit in schriftlicher und zeichnerischer Form u.a. Kollegen und Vorgesetzten übersandten - persönlich abwertenden - Vorwürfen einer unehrenhaften persönlichen Einstellung von eben diesen Kollegen und Vorgesetzten, die dem Inhalt der Broschüre nach für Personen, denen die Dienststelle des Beschuldigten und die darin agierenden bzw. vorgesetzten Personen bekannt waren, zu erkennen waren, hat der Beschuldigte gegen Paragraph 29, Absatz 2, LDG 1984 verstoßen.