Verwaltungsgerichtshof
16.10.2001
2001/09/0096
Mit in schriftlicher und zeichnerischer Form u.a. Kollegen und Vorgesetzten übersandten - persönlich abwertenden - Vorwürfen einer unehrenhaften persönlichen Einstellung von eben diesen Kollegen und Vorgesetzten, die dem Inhalt der Broschüre nach für Personen, denen die Dienststelle des Beschuldigten und die darin agierenden bzw. vorgesetzten Personen bekannt waren, zu erkennen waren, hat der Beschuldigte gegen Paragraph 29, Absatz 2, LDG 1984 verstoßen.