Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Geschäftszahl

2001/07/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0045 E 29. Oktober 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Die Teilnahme sachverständiger Mitglieder des LAS, die im Verfahren eine fachliche Äußerung abgegeben haben, an der Entscheidung des LAS begegnet keinen Bedenken (Hinweis E 4.12.1990, 89/07/0191). Die gegenteilige Annahme liefe auf eine nicht bestehende Verpflichtung bestimmter Senatsmitglieder zur Unterdrückung jenes vorläufigen sachkundigen Urteils, das diese sich im Ermittlungsverfahren fallbezogen gebildet haben (und auf dessen Erörterung nach Paragraph 10, Absatz 2, AgrVG die Parteien vorbereitet werden können) oder auf ein dem Gesetz widersprechendes Verbot mittelbarer Beweisaufnahmen hinaus.