Verwaltungsgerichtshof
25.04.2002
2001/07/0161
GRS wie 2001/07/0169 E 21. März 2002 RS 3
Eine mögliche Verschmutzung des Grundwassers durch ein zur Bewilligung beantragtes Projekt verschafft dem Grundeigentümer Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren.