Verwaltungsgerichtshof
18.09.2002
2001/07/0149
GRS wie 93/07/0174 E 19. April 1994 RS 3
Aus der Umschreibung jener Umstände, die die Parteistellung iSd Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG im Wasserrechtsverfahren begründen, ergibt sich auch der Rahmen jener Einwendungen, die in einem solchen Verfahren von den Parteien mit Erfolg geltend gemacht werden können.