Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.2002

Geschäftszahl

2001/07/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0174 E 19. April 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Aus der Umschreibung jener Umstände, die die Parteistellung iSd Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG im Wasserrechtsverfahren begründen, ergibt sich auch der Rahmen jener Einwendungen, die in einem solchen Verfahren von den Parteien mit Erfolg geltend gemacht werden können.