Verwaltungsgerichtshof
15.11.2001
2001/07/0146
Die von der belBeh beigezogene Amtssachverständige war nicht schon deshalb befangen (Paragraphen 7, 53, AVG), weil sie bereits am erstinstanzlichen Verfahren mitgewirkt hat (Hinweis E 30. Mai 1996, 95/06/0129).