Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2001

Geschäftszahl

2001/07/0146

Rechtssatz

Die von der belBeh beigezogene Amtssachverständige war nicht schon deshalb befangen (Paragraphen 7, 53, AVG), weil sie bereits am erstinstanzlichen Verfahren mitgewirkt hat (Hinweis E 30. Mai 1996, 95/06/0129).