Verwaltungsgerichtshof
23.01.2002
2001/07/0139
Ein Verfahren zur Erteilung von Auflagen in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist nicht ident mit einem Verfahren zur Erlassung eines Bescheides, mit dem Duldungspflichten im Sinne des Paragraph 16, Absatz eins, ALSAG 1989 auferlegt werden sollen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
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