Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2002

Geschäftszahl

2001/07/0124

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0102 E 25. Oktober 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Unter "Gefahr im Verzuge" iSd Paragraph 122, Absatz eins, erster Satz WRG ist eine erhebliche und konkrete Gefahr für eines der im WRG geschützten Rechtsgüter und Interessen zu verstehen, die eine Situation voraussetzt, welche zur Abwehr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randziffer 2 zu Paragraph 122, WRG).