Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2002

Geschäftszahl

2001/07/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0151 E 12. Dezember 1996 RS 4

Stammrechtssatz

Maßnahmen iSd Paragraph 31, Absatz 3, WRG sind im öffentlichen Interesse an der Reinhaltung der Gewässer erforderlich, weshalb finanzielle Belastungen, die aus der Realisierung der Maßnahmen resultieren können, keine entscheidende Rolle spielen (Hinweis E 27.9.1994, 92/07/0096).