Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2003

Geschäftszahl

2001/07/0098

Rechtssatz

Sollte der Rechtsvorgänger der Bf (auch) um die wasserrechtliche Bewilligung von Nassbaggerungen angesucht haben, so käme, wenn dieser Antrag noch unerledigt wäre, ein wasserpolizeilicher Auftrag gemäß Paragraph 138, Absatz 2, WRG 1959 nicht in Betracht (Hinweis E 20. Juli 1995, 94/07/0174).