Verwaltungsgerichtshof
17.10.2002
2001/07/0095
GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 4
(Hier: Dies gilt umso mehr, wenn nur die bloße Möglichkeit zum Anschluss besteht.)
Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß Paragraph 32, WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.