Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2002

Geschäftszahl

2001/07/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 4

(Hier: Dies gilt umso mehr, wenn nur die bloße Möglichkeit zum Anschluss besteht.)

Stammrechtssatz

Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß Paragraph 32, WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.