Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2002

Geschäftszahl

2001/07/0095

Rechtssatz

Nach den Bestimmungen des WRG 1959 hat ein Konsenswerber dann einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung, wenn diese - und sei es auch nur unter zahlreichen erschwerenden Nebenbestimmungen - keine fremden Rechte verletzt, keine öffentliche Interessen beeinträchtigt (Hinweis E 10.10.1989, 88/07/0140; E 26.11.1991, 90/07/0115) und die Anlage dem Stand der Technik (Paragraph 12 a, Absatz 2, WRG 1959) entspricht.