Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.2004

Geschäftszahl

2001/07/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0049 E 25. Oktober 1994 VwSlg 14151 A/1994 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die in Paragraph 27, VwGG gebrauchte Wendung "in der Sache" bedeutet nicht allein eine meritorische Entscheidung, sondern auch eine Entscheidung rein verfahrensrechtlicher "Art". Ausgehend vom Entscheidungsanspruch einer Partei auch auf Zurückweisung eines gestellten Antrages (Hinweis B VS 15.12.1977, 934, 1223/74, VwSlg 9458 A/1977) ist eine Entscheidungspflicht der Behörde über einen auf Paragraph 73, Absatz 2, AVG gestützten Devolutionsantrag auch für den Fall anzuerkennen, daß dieser Devolutionsantrag zurückzuweisen war (Hinweis E 17.2.1993, 89/12/0074).