Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2002

Geschäftszahl

2001/07/0040

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/19/2247 E 30. Mai 1997 RS 1

(Hier: Devolutionsantrag iSd Paragraph 73, Absatz 2, AVG)

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung, ob die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommene Prozeßhandlung der Änderung des Aufenthaltszweckes zulässig war oder nicht, ist die im Zeitpunkt dieser Prozeßhandlung herrschende Rechtslage maßgeblich (Hinweis E 19.12.1996, 95/19/1837).