Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.07.2002

Geschäftszahl

2001/07/0037

Rechtssatz

Eine Versagung einer Bewilligung iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG 1959 kommt nur dann in Betracht, wenn die Anlage (hier: Wohnungsanlage) für sich allein oder zusammen mit anderen bereits bestehenden baulichen Anlagen (Summationseffekt) eine erhebliche Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses darstellt(Hinweis E 29. Juni 1995, 94/07/0136; E 29. Oktober 1996, 94/07/0021).