Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.07.2002

Geschäftszahl

2001/07/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0159 E 21. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Bewilligung nach Paragraph 38, Absatz eins, WRG 1959 kann nur erteilt werden, wenn durch die Anlage weder öffentliche Interessen beeinträchtigt, noch fremde Rechte verletzt werden (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0085).