Verwaltungsgerichtshof
11.09.2003
2001/07/0035
GRS wie 97/07/0212 E 15. Jänner 1998 RS 1
(Hier: Entscheidung über eine verspätete Berufung nach dem NÖ FlVfLG 1975)
Die meritorische Erledigung einer richtigerweise zurückzuweisenden Berufung durch deren Abweisung kann eine Verletzung von Rechten des Berufungswerbers allein aus diesem Grund denkmöglich nicht bewirken (Hinweis E 11.9.1997, 94/07/0166, 0186, 0190). (Hier: Parteistellung des Berufungswerbers nach Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG nicht gegeben).