Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2001

Geschäftszahl

2001/07/0028

Rechtssatz

Die Erstbehörde hat im Verfahren nach Paragraph 10, Absatz 2, ALSAG 1989 keine Parteistellung. Auf die Zustellung des aufhebenden Bescheides des Bundesministers an die Erstbehörde kommt es nicht an. Die Sechswochenfrist ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist der Bescheid der beschwerdeführenden Partei zugestellt wurde.