Verwaltungsgerichtshof
27.07.2001
2001/07/0017
GRS wie 98/07/0155 E 21. Jänner 1999 RS 7
Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.