Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.2001

Geschäftszahl

2001/07/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0155 E 21. Jänner 1999 RS 7

Stammrechtssatz

Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.