Verwaltungsgerichtshof
18.06.2003
2001/06/0149
Aus der taxativen Aufzählung der Nachbarrechte in Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg. BauG ergibt sich, dass an der Einhaltung der Vorschrift des Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg. BauG über die Abstandsflächen ein subjektivöffentliches Nachbarrecht und damit implizit und insoweit auch ein Recht auf Einhaltung des Flächenwidmungsplanes besteht vergleiche das Erkenntnis vom 16. September 1982, Zlen. 82/06/0062, 0063, VwSlg 10815 A/1982 (nur Rechtssatz).