Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.2003

Geschäftszahl

2001/05/1171

Rechtssatz

Das straßenrechtliche Bewilligungsverfahren nach Paragraph 32, OÖ LStG 1991 ist - wie das Baubewilligungsverfahren - ein Projektsgenehmigungsverfahren, in welchem über die durch den zu erwartenden Straßenverkehr entstehenden Beeinträchtigungen der Nachbarn eine Prognoseentscheidung zu treffen ist vergleiche das hg. E vom 7. März 2000, Zl. 99/05/0162). Nur in dem Fall einer - gesetzlich erlaubten - nachträglichen Bewilligung, wenn also das Vorhaben bereits ausgeführt und in Betrieb ist, ist als Beurteilungsgrundlage für die festzustellenden Beeinträchtigungen der bereits bestehende tatsächliche Zustand heranzuziehen vergleiche das hg. E vom 17. Dezember 1996, Zl. 96/05/0167).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2001/05/1172