Verwaltungsgerichtshof
14.10.2003
2001/05/1171
Der Anrainer gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Ziffer 3, OÖ LStG 1991 kann schon im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren verlangen, dass die durch den zu erwartenden Verkehr auf der bewilligten Straße entstehenden Beeinträchtigungen soweit herabgesetzt werden, als dies mit einem im Verhältnis zum erzielbaren Erfolg wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist. Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers (siehe den im vorliegenden E auszugsweise wiedergegebenen Ausschussbericht zu Paragraph 14, OÖ LStG 1991).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
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