Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.2003

Geschäftszahl

2001/05/1171

Rechtssatz

Der Anrainer gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Ziffer 3, OÖ LStG 1991 kann schon im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren verlangen, dass die durch den zu erwartenden Verkehr auf der bewilligten Straße entstehenden Beeinträchtigungen soweit herabgesetzt werden, als dies mit einem im Verhältnis zum erzielbaren Erfolg wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist. Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers (siehe den im vorliegenden E auszugsweise wiedergegebenen Ausschussbericht zu Paragraph 14, OÖ LStG 1991).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2001/05/1172