Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.2003

Geschäftszahl

2001/05/1171

Rechtssatz

Die Einwendung eines Anrainers, dass die landwirtschaftliche Nutzung seines Grundstückes eingeschränkt werde, berührt das einem Anrainer gemäß Paragraph 14, Absatz eins und Paragraph 14, Absatz 3, OÖ LStG 1991 allein eingeräumte subjektive öffentliche Recht nicht vergleiche das hg. E vom 19. September 1995, 95/05/0147).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2001/05/1172