Verwaltungsgerichtshof
14.10.2003
2001/05/1171
Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann auch in einem dem Genehmigungsverfahren vorgelagerten Verfahren durchgeführt werden, sofern damit den Zielen der UVP-Richtlinie entsprochen wird. Gemeinschaftsrechtlich genügt es, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung des Projektes einer allen Anforderungen der Richtlinie entsprechenden "de-facto-Prüfung" unterzogen wurde vergleiche das hg. E vom 20. Februar 2003, 2001/07/0171, m. w. N.).
Hier: Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 26. November 2001, B 461, 462/01-13, die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorliegende Straßenvorhaben verneint.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/05/1172