Den Nachbarn kommt gemäß § 134a BauO für Wien im Hinblick auf die architektonische Ausgestaltung und das örtliche Stadtbild kein Mitspracherecht zu.Den Nachbarn kommt gemäß Paragraph 134 a, BauO für Wien im Hinblick auf die architektonische Ausgestaltung und das örtliche Stadtbild kein Mitspracherecht zu.