Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2004

Geschäftszahl

2001/05/1074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/62 E 1. April 1963 VwSlg 6007 A/1963 RS 6

Stammrechtssatz

Innere Baufluchtlinien sind die Grenzen, über die gegen den Garten mit dem Bau oder mit Bauteilen im allgemeinen nicht vorgerückt werden darf.