Verwaltungsgerichtshof
27.02.2002
2001/05/1067
GRS wie 94/05/0172 E 20. Juni 1995 RS 3
Es ist bei der Berechnung der Gebäudehöhe nach Paragraph 81, Absatz 2, Wr BauO von einer Höhe des anschließenden Geländes auszugehen, wie es nach dem Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Bauführung vorhanden sein wird (Hinweis E 17.1.1977, 1201/76, VwSlg 9220 A/1977).