Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2002

Geschäftszahl

2001/05/0835

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/06/0214 E 24. Jänner 1991 RS 5

Stammrechtssatz

Die Rechtskonstruktion des "vermuteten Konsens" ist bei Altbauten nur auf solche Bauten anwendbar, für die - abgesehen von anderen Voraussetzungen - keine Baubewilligung existiert oder eine solche nicht mehr auffindbar ist.