Verwaltungsgerichtshof
23.05.2002
2001/05/0835
Der Nachbar hat in einem Verfahren nach Paragraph 33, NÖ BauO 1996 Parteistellung, wenn er wegen der Verletzung eines subjektiven öffentlichen Rechts einen baupolizeilichen Auftrag beantragt hat (Hinweis Hauer/Zaussinger, Niederösterreichisches Baurecht, 6. Auflage, S. 396).