Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2002

Geschäftszahl

2001/05/0835

Rechtssatz

Der Nachbar hat in einem Verfahren nach Paragraph 33, NÖ BauO 1996 Parteistellung, wenn er wegen der Verletzung eines subjektiven öffentlichen Rechts einen baupolizeilichen Auftrag beantragt hat (Hinweis Hauer/Zaussinger, Niederösterreichisches Baurecht, 6. Auflage, S. 396).