Verwaltungsgerichtshof
16.09.2003
2001/05/0372
Zur Frage der Parteistellung als Nachbarn im Sinne der OÖ BauO 1994 ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben selbst geeignet ist, subjektiv-öffentliche Rechte der Beschwerdeführer zu berühren (hg. Erkenntnis vom 6. März 2001, Zl. 2001/05/0021).