Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2003

Geschäftszahl

2001/05/0372

Rechtssatz

Zur Frage der Parteistellung als Nachbarn im Sinne der OÖ BauO 1994 ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben selbst geeignet ist, subjektiv-öffentliche Rechte der Beschwerdeführer zu berühren (hg. Erkenntnis vom 6. März 2001, Zl. 2001/05/0021).