Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2003

Geschäftszahl

2001/05/0372

Rechtssatz

Die Widmungskategorien Grünland sowie Sondergebiet des Baulandes bieten keinen Immissionsschutz (hg Erkenntnisse vom 19. Mai 1998, Zl 98/05/0075, und vom 7. März 2000, Zl 99/05/0246). Insbesondere aus der Widmung Grünland - Parkanlage, Versammlungs- und Bildungseinrichtung kann ein subjektives Nachbarrecht auf Einhaltung der Widmungskategorie nicht abgeleitet werden.