Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2002

Geschäftszahl

2001/05/0023

Rechtssatz

Die Vorschriften über die Schaffung von Stellplätzen dienen nicht den Interessen der Nachbarn. Die Anordnungen bezüglich Stellplätze von Kraftfahrzeugen schaffen den Benutzern der bezughabenden Baulichkeiten ausreichende Parkmöglichkeiten und sollen die öffentlichen Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr freihalten (Hinweis E vom 22. September 1998, Zl. 98/05/0046).