Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2002

Geschäftszahl

2001/05/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/05/0176 E 4. April 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Dem Nachbarn kommt im Bauplatzbewilligungsverfahren keine Parteistellung zu (Hinweis E 29.11.1979, 2467 - 2472/79). Der Nachbar kann aber im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auch in Bezug auf die Bauplatzbewilligung alle jene Fragen aufwerfen, in denen ihm im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Mitspracherecht zusteht.