Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2002

Geschäftszahl

2001/05/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/05/0061 E 27. April 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Die Vorschriften über die erforderliche Eignung des Bauplatzes, insbesondere über das Erfordernis der Sicherstellung des Anschlusses des Bauplatzes an das öffentliche Wegenetz, stellen kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht dar (Hinweis E 24.1.1978, 1863/77).