Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2006

Geschäftszahl

2001/04/0207

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens kommt es nicht auf einen - bezogen auf den Ablauf der Frist des Paragraph 359 c, GewO 1994 - nicht konsensgemäßen Betrieb an.