Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2005

Geschäftszahl

2001/03/0334

Rechtssatz

Für den von Paragraph 12, Absatz 6, Stmk JagdG 1986 geforderten Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen ist die Erstattung eines durch entsprechende Erkenntnismittel untermauerten Vorbringens über das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 12, Absatz 4, Stmk JagdG 1986 notwendig (Hinweis E 20. Dezember 1989, Zl 89/03/0241). Das Fehlen eines solchen Nachweises stellt einen gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel dar.