Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2001

Geschäftszahl

2001/03/0218

Rechtssatz

Im Rahmen einer Überprüfung nach Paragraph 83, Absatz 6, TKG wären die Organe auch berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Paragraph 39, Absatz 2, VStG eine vorläufige Beschlagnahme gemäß dieser Bestimmung auszusprechen.