Verwaltungsgerichtshof
19.10.2004
2001/03/0077
GRS wie 0511/66 E 6. Februar 1967 VwSlg 7074 A/1967 RS 1 (Hier: Übersendung eines Aktes an eine Behörde am Sitz des Rechtsanwaltes des Bf)
Paragraph 17, Absatz eins, AVG 1950 legt der Behörde nicht die Verpflichtung auf, Verwaltungsakte an die von der Partei gewünschte Behörde zum Zwecke der leichteren Ermöglichung der Akteineinsicht zu übersenden, erklärt dies aber auch nicht für unzulässig.