Verwaltungsgerichtshof
30.04.2003
2001/03/0023
Ausführungen dazu, dass für die Frage des Vorliegens eines ähnlichen Grundstückes im Sinne des Paragraph 7, Absatz 2, Krnt JagdG 2000 der Bewuchs allein nicht als maßgeblich angesehen werden kann vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2002, Zl. 2000/03/0267). Aus dieser Judikatur ergibt sich auch, dass die Frage einer "ähnlichen Grundfläche" gemäß Paragraph 7, Absatz 2, leg. cit. auf Grund des äußeren Erscheinungsbildes einer Grundfläche im Zusammenhang mit der Frage der danach nicht gegebenen Möglichkeit eines geordneten Jagdbetriebes zu beantworten ist vergleiche auch das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 1991, Zl. 91/19/0131).