Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2002

Geschäftszahl

2001/02/0253

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/04/0276 E 20. Dezember 1994 RS 4

(hier Paragraph 130, Absatz eins, Ziffer 27, ASchG 1994 in der Fassung 1999/I/012 im Verhältnis zu Paragraph 130, Absatz 5, legcit)

Stammrechtssatz

Unter "angewendeter Gesetzesbestimmung" iSd Paragraph 44 a, Ziffer 3, VStG ist die Strafsanktionsnorm zu verstehen, welche jene Strafdrohung enthält, in der die tatsächlich verhängte Strafe Deckung findet. Selbst die Anwendung einer falschen Strafsanktionsnorm verletzt den Bestraften dann, wenn die Strafdrohung mit der richtigen ident ist, in keinen subjektiven Recht (Hinweis E 6.10.1986, 86/10/0086).