Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2004

Geschäftszahl

2001/02/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0137 E 24. Februar 1988 VwSlg 12654 A/1988 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung liegt, unabhängig von der Absicht, das KFZ zu lenken, eine Inbetriebnahme eines KFZ gem Paragraph 5, Absatz eins, StVO immer schon dann vor, wenn dessen Motor in Gang gesetzt wird.