Verwaltungsgerichtshof
19.12.2003
2001/02/0019
Ein "Nachtrunk" berechtigt nicht zur Verweigerung des Alkotests, wobei ein verwertbares Ergebnis einer Atemluftprobe (bzw. des Blutalkoholgehaltes) sogar bis sieben Stunden nach dem maßgeblichen Zeitpunkt - hier des vom Bf zugestandenen Lenkens - erwartet werden kann (Hinweis E 29.8.2003, 2003/02/0033).