Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.2000

Geschäftszahl

2000/21/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0251 E 15. Oktober 1998 RS 6

Stammrechtssatz

Die Verhängung eines aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigten Aufenthaltsverbotes ist gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Assoziationsratsbeschlusses Nr 1 aus 1980, auch gegen Personen, die die Voraussetzungen für die Assoziationsfreizügigkeit erfüllen, zulässig (Hinweis E 11. Jänner 1996, 95/18/1354).