Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2003

Geschäftszahl

2000/20/0208

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/01/0443 E 21. August 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Die "vermeintliche unmenschliche Behandlung" vergleiche die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu Paragraph 75, FrG 1997, 685 BlgNR

20. Gesetzgebungsperiode 82) bzw. ein möglicher Verstoß gegen Artikel 3, MRK wäre gegebenenfalls in der Außerlandesschaffung des Fremden durch Österreich zu erblicken. Vor diesem Hintergrund ist Paragraph 57, Absatz eins, FrG 1997 so zu verstehen, dass damit der Verpflichtung Österreichs zu konventionsgerechtem Vorgehen im Hinblick auf eine Außerlandesschaffung in einen bestimmten Staat Rechnung getragen werden soll. MaW: Für die Frage der Gewährung eines Zurückweisungs- , Zurückschiebungs- oder Abschiebungsschutzes nach Paragraph 57, Absatz eins, FrG 1997 ist maßgeblich, ob stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, Österreich würde im Falle der Außerlandesschaffung eines Fremden in einen bestimmten Staat gegen Artikel 3, MRK verstoßen (Hinweis E 8.6.2000, 99/20/0203).