Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2001

Geschäftszahl

2000/17/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/17/0396 E 12. August 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Da Abgabenangelegenheiten nicht "civil rights" betreffen, ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwGH unter dem Aspekt des Artikel 6, MRK im konkreten Fall nicht erforderlich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2000/17/0195

2000/17/0196

2000/17/0197