Verwaltungsgerichtshof
11.07.2000
2000/16/0311
Der Antragsteller hat seinen Wiedereinsetzungsantrag in Hinsicht auf die Erfüllung der nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht seiner Büroangestellten zu substantiieren. Allgemeine Behauptungen genügen nicht
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/16/0312